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Document 62014TN0261

    Rechtssache T-261/14 P: Rechtsmittel, eingelegt am 25. April 2014 von Robert Walton gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 27. Februar 2014 in der Rechtssache F-32/13, Walton/Kommission

    ABl. C 235 vom 21.7.2014, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 235/25


    Rechtsmittel, eingelegt am 25. April 2014 von Robert Walton gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 27. Februar 2014 in der Rechtssache F-32/13, Walton/Kommission

    (Rechtssache T-261/14 P)

    2014/C 235/34

    Verfahrenssprache: Französisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Robert Walton (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

    Anträge

    Der Rechtsmittelführer beantragt,

    den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 27. Februar 2014 in der Rechtssache F-32/13, Walton/Kommission, aufzuheben;

    die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen, damit es den dritten in der Klageschrift geltend gemachten Klagegrund prüft und über die anderen beiden Klagegründe gemäß dem Rechtsmittelurteil entscheidet;

    der anderen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens im ersten Rechtszug aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer vier Rechtsmittelgründe geltend.

    1.

    Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, da das Gericht für den europäischen öffentlichen Dienst seine Entscheidung nicht begründet habe und es versäumt habe, über einen im ersten Rechtszug geltend gemachten Klagegrund zu entscheiden.

    2.

    Zweiter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtskraft, da das Gericht für den öffentlichen Dienst die Gegenstände und Gründe der genannten Entscheidungen und Urteile im Vergleich zum Gegenstand der Klage im ersten Rechtszug rechtlich falsch qualifiziert habe.

    3.

    Dritter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren.

    4.

    Vierter Rechtsmittelgrund: Verletzung des Verteidigungsrechts und des Vertrauensschutzes, der zu einem entschuldbaren Fehler des Rechtsmittelführers geführt habe.


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