EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62014TA0808

Rechtssache T-808/14: Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2016 — Spanien/Kommission (Staatliche Beihilfen — Digitalfernsehen — Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas — Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden — Begriff des Unternehmens — Wirtschaftliche Tätigkeit — Vorteil — Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse — Wettbewerbsverzerrung — Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV — Sorgfaltspflicht — Angemessene Frist — Rechtssicherheit — Gleichbehandlung — Verhältnismäßigkeit — Subsidiarität — Recht auf Information)

ABl. C 38 vom 6.2.2017, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/27


Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2016 — Spanien/Kommission

(Rechtssache T-808/14) (1)

((Staatliche Beihilfen - Digitalfernsehen - Beihilfe für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Begriff des Unternehmens - Wirtschaftliche Tätigkeit - Vorteil - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - Wettbewerbsverzerrung - Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV - Sorgfaltspflicht - Angemessene Frist - Rechtssicherheit - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit - Subsidiarität - Recht auf Information))

(2017/C 038/36)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Rubio González, dann A. Gavela Llopis, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier, P. Němečková und B. Stromsky)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 6846 final der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA 27408 ([C 24/2010] [ex NN 37/2010, ex CP 19/2009]), die die Behörden von Kastilien-La Mancha für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten Kastilien-La Manchas gewährt haben, in der Fassung des Beschlusses C(2015) 7193 final vom 20. Oktober 2015, mit dem einige im Beschluss C(2014) 6846 final enthaltene Fehler korrigiert wurden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 34 vom 2.2.15.


Top