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Document 62014FN0070

Rechtssache F-70/14: Klage, eingereicht am 22. Juli 2014 — ZZ und ZZ/Kommission

ABl. C 388 vom 3.11.2014, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/28


Klage, eingereicht am 22. Juli 2014 — ZZ und ZZ/Kommission

(Rechtssache F-70/14)

2014/C 388/34

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas, M. de Abreu Caldas und J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerinnen auf das Versorgungssystem der Union, in denen die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 § 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 angewandt wurden, und, hilfsweise, Verurteilung der Kommission, den Klägerinnen den Schaden zu ersetzen, der wegen der äußerst langen Bearbeitungszeit ihres Übertragungsantrags entstanden sein soll

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Entscheidungen über die Anrechnung ihrer vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche aufzuheben;

hilfsweise, die Kommission zu verurteilen, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen wegen der begangenen Fehler entstanden ist, die zu einer äußerst langen Bearbeitungszeit ihres Antrags auf Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen geführt haben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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