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Document 62013TN0690

Rechtssache T-690/13: Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 — Invivo/OLAF

ABl. C 151 vom 19.5.2014, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 151/20


Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 — Invivo/OLAF

(Rechtssache T-690/13)

2014/C 151/26

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Invivo Ltd (Abinsk, Russland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Huopalainen)

Beklagter: Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

zu prüfen, ob es rechtmäßig war, dass es der Beklagte unterlassen hat, in der Sache OF/2013/0902 tätig zu werden, nachdem er von der Klägerin zum Tätigwerden aufgefordert worden war;

den Beklagten zum Tätigwerden zu verpflichten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen Klagegrund, mit dem sie eine Untätigkeit im Sinne von Art. 265 AEUV rügt, da die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 (1) berührt seien, wenn die nationale Behörde, die die Beihilfe gewähre, den Großteil ihrer Mittel von der EU erhalte und an dem mutmaßlichen Missbrauch auf Täterseite juristische Personen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt seien.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. 1999, L 136, S. 1)


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