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Document 62013FN0106

    Rechtssache F-106/13: Klage, eingereicht am 25. Oktober 2013 — ZZ/FRA

    ABl. C 45 vom 15.2.2014, p. 46–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/46


    Klage, eingereicht am 25. Oktober 2013 — ZZ/FRA

    (Rechtssache F-106/13)

    2014/C 45/86

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

    Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Direktors der FRA, mit der gegen den Kläger eine Disziplinarstrafe in Form eines Verweises verhängt wurde

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung des Direktors der FRA vom 20. Februar 2013, mit der ein Verweis erteilt wurde, und — falls erforderlich — die Entscheidung vom 22. Februar 2013, mit der der Verweis schriftlich bestätigt wurde, aufzuheben;

    falls erforderlich, die am 18. Juli 2013 zugegangene Entscheidung des Direktors der FRA vom 17. Juli 2013, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    ihm eine angemessene Entschädigung für den immateriellen Schaden zu gewähren, der durch die grobe Rechtswidrigkeit und die schweren Fehler der Verwaltungsuntersuchung und der Entscheidung über die Erteilung eines Verweises entstanden ist; der immaterielle Schaden wird nach billigem Ermessen mit 15 000 Euro angesetzt;

    der Beklagten alle Kosten aufzuerlegen.


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