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Document 62013FN0012

Rechtssache F-12/13: Klage, eingereicht am 5. Februar 2013 — ZZ/Parlament

ABl. C 108 vom 13.4.2013, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 108/40


Klage, eingereicht am 5. Februar 2013 — ZZ/Parlament

(Rechtssache F-12/13)

2013/C 108/94

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments, mit dem die von der Klägerin erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2012 aufzuheben, mit dem ihre beim Beratenden Ausschuss wegen Mobbings und der Prävention von Mobbing am Arbeitsplatz erhobene Beschwerde zurückgewiesen und festgestellt wurde, dass sie von ihrem ehemaligen Referatsleiter nicht gemobbt worden sei,

die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 29. Oktober 2012, mit dem die am 6. August 2012 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Beamtenstatuts erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben,

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.


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