Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013FB0030

    Rechtssache F-30/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2013 — Roda/Kommission (Öffentlicher Dienst — Hinterbliebenenversorgung — Tod eines früheren Ehegatten — Unterhaltszahlung — Vorverfahren — Erfordernis einer Beschwerde — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)

    ABl. C 39 vom 8.2.2014, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.2.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 39/30


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2013 — Roda/Kommission

    (Rechtssache F-30/13)

    (Öffentlicher Dienst - Hinterbliebenenversorgung - Tod eines früheren Ehegatten - Unterhaltszahlung - Vorverfahren - Erfordernis einer Beschwerde - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

    2014/C 39/55

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: Silvana Roda (Ispra, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Ribolzi)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Antrag der Klägerin auf eine Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 60 % des Haushaltsgrundeinkommens ihres früheren Ehemanns abzulehnen

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Frau Roda trägt ihre eigenen Kosten.


    Top