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Document 62013FA0008
Case F-8/13: Judgment of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 26 March 2014 — CP v Parliament (Civil service — Official — Head of Unit — Trial period — Non-confirmation of the post of Head of Unit — Reassignment to a post other than management — Internal rules of the Parliament)
Rechtssache F-8/13: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2014 — CP/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamter — Referatsleiter — Probezeit — Keine Bestätigung in den Funktionen des Referatsleiters — Versetzung auf eine Stelle ohne Leitungsfunktionen — Interne Vorschriften des Parlaments)
Rechtssache F-8/13: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2014 — CP/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamter — Referatsleiter — Probezeit — Keine Bestätigung in den Funktionen des Referatsleiters — Versetzung auf eine Stelle ohne Leitungsfunktionen — Interne Vorschriften des Parlaments)
ABl. C 142 vom 12.5.2014, p. 56–56
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 142/56 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2014 — CP/Parlament
(Rechtssache F-8/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamter - Referatsleiter - Probezeit - Keine Bestätigung in den Funktionen des Referatsleiters - Versetzung auf eine Stelle ohne Leitungsfunktionen - Interne Vorschriften des Parlaments))
2014/C 142/75
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in seinen Funktionen als Referatsleiter zu bestätigen und ihn in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidung vom 23. März 2012, mit der das Europäische Parlament CP nicht in seinen Funktionen als Referatsleiter bestätigt und ihn in die Generaldirektion „Interne Politikbereiche der Union“ versetzt hat, wird aufgehoben. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten von CP verurteilt. |
(1) ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 39.