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Document 62013FA0008

    Rechtssache F-8/13: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2014 — CP/Parlament (Öffentlicher Dienst  — Beamter  — Referatsleiter  — Probezeit  — Keine Bestätigung in den Funktionen des Referatsleiters  — Versetzung auf eine Stelle ohne Leitungsfunktionen  — Interne Vorschriften des Parlaments)

    ABl. C 142 vom 12.5.2014, p. 56–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.5.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 142/56


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2014 — CP/Parlament

    (Rechtssache F-8/13) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Beamter - Referatsleiter - Probezeit - Keine Bestätigung in den Funktionen des Referatsleiters - Versetzung auf eine Stelle ohne Leitungsfunktionen - Interne Vorschriften des Parlaments))

    2014/C 142/75

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: CP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in seinen Funktionen als Referatsleiter zu bestätigen und ihn in die Generaldirektion Interne Politikbereiche zu versetzen

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Entscheidung vom 23. März 2012, mit der das Europäische Parlament CP nicht in seinen Funktionen als Referatsleiter bestätigt und ihn in die Generaldirektion „Interne Politikbereiche der Union“ versetzt hat, wird aufgehoben.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten von CP verurteilt.


    (1)  ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 39.


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