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Document 62012TB0023

Rechtssache T-23/12: Beschluss des Gerichts vom 27. November 2013 — MAF/EIOPA (Nichtigkeitsklage — Sprachenregelung — Veröffentlichung von Konsultationsdokumenten durch die EIOPA auf ihrer Website ausschließlich auf Englisch — Unanfechtbare Handlungen — Unzulässigkeit)

ABl. C 45 vom 15.2.2014, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/31


Beschluss des Gerichts vom 27. November 2013 — MAF/EIOPA

(Rechtssache T-23/12) (1)

(Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Veröffentlichung von Konsultationsdokumenten durch die EIOPA auf ihrer Website ausschließlich auf Englisch - Unanfechtbare Handlungen - Unzulässigkeit)

2014/C 45/50

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Mutuelle des architectes français assurances (MAF) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Stuyck und A.-M. Vandromme)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EIOPA, die darin bestehen soll, auf ihrer Website ausschließlich auf Englisch Informationen zu veröffentlichen und insbesondere öffentliche Konsultationen durchzuführen, und der Entscheidung des Exekutivdirektors der EIOPA vom 16. Januar 2012, mit der der Antrag der MAF abgelehnt worden sein soll, die erstgenannte Entscheidung zurückzunehmen sowie die oben genannten Konsultationen und sämtliche Informationen auf der Website der EIOPA in allen Amtssprachen der Europäischen Union zu veröffentlichen

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Mutuelle des architectes français assurances (MAF) trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 98 vom 31.3.2012.


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