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Document 62012FN0060

Rechtssache F-60/12: Klage, eingereicht am 8. Juni 2012 — ZZ/Kommission

ABl. C 243 vom 11.8.2012, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/34


Klage, eingereicht am 8. Juni 2012 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-60/12)

2012/C 243/59

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Guerrieri Piaceri)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, an die Klägerin im Beförderungsverfahren 2011 nicht sechs Beförderungspunkte zu vergeben, Überprüfung der Beurteilung und Vergabe der für die Beförderung nach Grad AST 2 erforderlichen Punkte

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beurteilung für die Klägerin für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 und die Entscheidung, an die Klägerin zwei Beförderungspunkte für diesen Zeitraum zu vergeben, aufzuheben;

als Folge der Aufhebung die Beklagte zu verurteilen, eine nochmalige Prüfung der Beurteilung der Klägerin vorzunehmen und an sie die Punkte zu vergeben, die erforderlich sind, damit sie rückwirkend mit Wirkung ab 1. Januar 2011 nach AST 2 befördert wird;

die Beklagte zur Zahlung eines nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro bezifferten Betrags (einschließlich Verfahrenskosten) zu verurteilen.


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