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Document 62012FB0109
Case F-109/12: Order of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 5 December 2012 — Scheidemann v Parliament (Civil service — Officials — Interinstitutional transfer during the promotion exercise during which the civil servant was eligible for promotion in her institution of origin — Application to benefit from a retroactive promotion — Specific rejection decision which took effect after the implicit decision — Time-limit for lodging a complaint — Out of time — Out of time)
Rechtssache F-109/12: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Dezember 2012 — Scheidemann/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Übernahme durch ein anderes Organ im laufenden Beförderungsverfahren, in dem der Beamte bei seinem Herkunftsorgan beförderungsfähig war — Antrag auf rückwirkende Beförderung — Ausdrückliche Ablehnung nach der stillschweigenden Ablehnung — Beschwerdefrist — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Rechtssache F-109/12: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Dezember 2012 — Scheidemann/Parlament (Öffentlicher Dienst — Beamte — Übernahme durch ein anderes Organ im laufenden Beförderungsverfahren, in dem der Beamte bei seinem Herkunftsorgan beförderungsfähig war — Antrag auf rückwirkende Beförderung — Ausdrückliche Ablehnung nach der stillschweigenden Ablehnung — Beschwerdefrist — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)
ABl. C 46 vom 16.2.2013, p. 32–32
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/32 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 5. Dezember 2012 — Scheidemann/Parlament
(Rechtssache F-109/12)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Übernahme durch ein anderes Organ im laufenden Beförderungsverfahren, in dem der Beamte bei seinem Herkunftsorgan beförderungsfähig war - Antrag auf rückwirkende Beförderung - Ausdrückliche Ablehnung nach der stillschweigenden Ablehnung - Beschwerdefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2013/C 46/65
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sabine Scheidemann (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Blot)
Beklagter: Europäisches Parlament
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, den Antrag der Klägerin auf rückwirkende Beförderung zum 1. Januar 2010 abzulehnen
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Frau Scheidemann trägt ihre eigenen Kosten. |