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Document 62012FA0129

Rechtssache F-129/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 — CH/Parlament (Öffentlicher Dienst — Akkreditierte parlamentarische Assistenten — Vorzeitige Auflösung des Vertrags — Antrag auf Beistand — Mobbing)

ABl. C 39 vom 8.2.2014, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/28


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013 — CH/Parlament

(Rechtssache F-129/12) (1)

(Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten - Vorzeitige Auflösung des Vertrags - Antrag auf Beistand - Mobbing)

2014/C 39/52

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CH (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi, C. Bernard-Glanz und A. Tymen)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Alves und E. Taneva)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung der Klägerin und der Ablehnung ihres auf die Anerkennung von Mobbing gerichteten Antrags auf Beistand sowie auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012, den Vertrag von CH als akkreditierte parlamentarische Assistentin aufzulösen, wird aufgehoben.

2.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012, den Antrag von CH auf Beistand vom 22. Dezember 2011 abzulehnen, wird aufgehoben.

3.

Das Europäische Parlament wird verurteilt, an CH einen Betrag von 50 000 Euro zu zahlen.

4.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die CH entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 73.


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