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Document 62012CN0297

Rechtssache C-297/12: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Laufen (Deutschland) eingereicht am 18. Juni 2012 — Strafverfahren gegen Gjoko Filev und Adnan Osmani

ABl. C 250 vom 18.8.2012, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 250/10


Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Laufen (Deutschland) eingereicht am 18. Juni 2012 — Strafverfahren gegen Gjoko Filev und Adnan Osmani

(Rechtssache C-297/12)

2012/C 250/19

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Laufen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Gjoko Filev, Adnan Osmani

Andere Partei: Staatsanwaltschaft Traunstein

Vorlagefragen

1.

Ist Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (1) dahingehend auszulegen, dass es Mitgliedstaaten untersagt ist, verwaltungsrechtliche Ausweisungen bzw. Abschiebungen mit Strafe zu bewehren, wenn die Ausweisung/Abschiebung bei der Wiedereinreise älter als 5 Jahre ist?

2.

Ist Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie dahingehend auszulegen, dass es der Bundesrepublik Deutschland untersagt ist, verwaltungsrechtliche Ausweisungen/Abschiebungen mit Strafe zu bewehren, die vor Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes vom 22. November 2011 älter als 5 Jahre waren?

3.

Ist eine einzelstaatliche Regelung unionskonform im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie, die vorsieht, dass Ausweisungen/Abschiebungen grundsätzlich unbefristet wirksam sind, es sei denn, der Betroffene stelle einen Antrag auf Befristung. Entspricht eine derartige Norm Nummer 4 der Erwägungen der Richtlinie im Sinne einer gut geregelten Migrationspolitik durch klare, transparente und faire Vorschriften?

4.

Ist die Richtlinie dahingehend auszulegen, dass es Mitgliedstaaten untersagt ist, Ausweisungen/Abschiebungen, die während des Zeitraums der Nichtumsetzung der Richtlinie 5 Jahre und älter waren, später wieder zur Grundlage einer strafrechtlichen Ahndung zu machen, wenn die Ausweisung/Abschiebung auf einer strafrechtlichen Verurteilung basierte?


(1)  Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger; ABl. L 348, S. 98.


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