Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62012CN0275

    Rechtssache C-275/12: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover (Deutschland) eingereicht am 4. Juni 2012 — Samantha Elrick gegen Bezirksregierung Köln

    ABl. C 250 vom 18.8.2012, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.8.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 250/9


    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover (Deutschland) eingereicht am 4. Juni 2012 — Samantha Elrick gegen Bezirksregierung Köln

    (Rechtssache C-275/12)

    2012/C 250/16

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Verwaltungsgericht Hannover

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Samantha Elrick

    Beklagte: Bezirksregierung Köln

    Vorlagefrage

    Stehen Art. 20, 21 AEUV einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, nach der einer deutschen Staatsangehörigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und eine Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsland der Europäischen Union besucht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch dieser ausländischen Ausbildungsstätte deshalb verwehrt wird, weil der besuchte Ausbildungsgang im Ausland nur ein Jahr dauert, während sie für eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland, die ebenfalls ein Jahr gedauert hätte, Ausbildungsförderung nach dem BAföG hätte erhalten können?


    Top