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Document 62012CN0167

    Rechtssache C-167/12: Vorabentscheidungsersuchen des Employment Tribunal Newcastle upon Tyne (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 3. April 2012 — C.D./S.T.

    ABl. C 194 vom 30.6.2012, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 194/9


    Vorabentscheidungsersuchen des Employment Tribunal Newcastle upon Tyne (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 3. April 2012 — C.D./S.T.

    (Rechtssache C-167/12)

    2012/C 194/15

    Verfahrenssprache: Englisch

    Vorlegendes Gericht

    Employment Tribunal Newcastle upon Tyne

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: C.D.

    Beklagte: S.T.

    Vorlagefragen

    1.

    Verschaffen Art. 1 Abs. 1 und/oder Art. 2 Buchst. c und/oder Art. 8 Abs. 1 und/oder Art. 11 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 92/85/EWG (1) über schwangere Arbeitnehmerinnen einer intendierten Mutter, die ein Kind im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung bekommen hat, Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?

    2.

    Verschafft die Richtlinie 92/85/EWG über schwangere Arbeitnehmerinnen einer intendierten Mutter, die ein Kind im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung bekommen hat, Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn sie

    a)

    das Kind nach der Geburt stillen kann und/oder

    b)

    das Kind nach der Geburt tatsächlich stillt?

    3.

    Stellt es einen Verstoß gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 Abs. l Buchst. a und/oder b und/oder Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der neu gefassten Gleichbehandlungs-Richtlinie 2006/54/EG (2) dar, wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einer intendierten Mutter, die ein Kind im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung bekommen hat, Mutterschaftsurlaub zu gewähren?

    4.

    Liegt aufgrund der Beziehung der Arbeitnehmerin zu der Ersatzmutter des Kindes ein potenzieller Verstoß gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 Abs. l Buchst. a und/oder b und/oder Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der neu gefassten Gleichbehandlungs-Richtlinie 2006/54/EG vor, wenn einer intendierten Mutter, die ein Kind im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung bekommen hat, die Gewährung von Mutterschaftsurlaub verweigert wird?

    5.

    Liegt aufgrund der Beziehung der intendierten Mutter zu der Ersatzmutter des Kindes ein potenzieller Verstoß gegen Art. 14 in Verbindung mit Art. 2 Abs. l Buchst. a und/oder b und/oder Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der neu gefassten Gleichbehandlungs-Richtlinie 2006/54/EG vor, wenn eine intendierte Mutter, die ein Kind im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung bekommen hat, ungünstiger behandelt wird?

    6.

    Sofern Frage 4 zu bejahen ist: Reicht der Status der intendierten Mutter als intendierte Mutter aus, um ihr einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub aufgrund ihrer Beziehung zu der Ersatzmutter des Kindes zu verschaffen?

    7.

    Sofern eine der Fragen 1, 2, 30 oder 4 zu bejahen ist:

    7.1.

    Ist die Richtlinie 92/85/EWG über schwangere Arbeitnehmerinnen, soweit sie hier von Bedeutung ist, unmittelbar wirksam und

    7.2.

    ist die neu gefasste Gleichbehandlungs-Richtlinie 2006/54/EG, soweit sie hier von Bedeutung ist, unmittelbar wirksam?


    (1)  Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. L. 348, S. 1.

    (2)  Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung), ABl. L 204, S. 23.


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