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Document 62012CN0055

Rechtssache C-55/12: Klage, eingereicht am 2. Februar 2012 — Europäische Kommission/Irland

ABl. C 89 vom 24.3.2012, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/18


Klage, eingereicht am 2. Februar 2012 — Europäische Kommission/Irland

(Rechtssache C-55/12)

2012/C 89/28

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, W. Mölls)

Beklagter: Irland

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG (1) verstoßen hat, dass es den von Menschen mit Behinderung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen genutzten Kraftstoff von der Verbrauchsteuer befreit hat, ohne die von dieser Richtlinie vorgeschriebenen Mindeststeuerbeträge zu beachten;

Irland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht geltend, Irland verstoße dadurch, dass es die Befreiung des von Menschen mit Behinderung genutzten Kraftstoffs von der Verbrauchsteuer aufrechterhalte, gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie.


(1)  Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283, S. 51).


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