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Document 62011TN0553
Case T-553/11: Action brought on 14 October 2011 — European Dynamics Luxembourg v ECB
Rechtssache T-553/11: Klage, eingereicht am 14. Oktober 2011 — European Dynamics Luxembourg/EZB
Rechtssache T-553/11: Klage, eingereicht am 14. Oktober 2011 — European Dynamics Luxembourg/EZB
ABl. C 6 vom 7.1.2012, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/20 |
Klage, eingereicht am 14. Oktober 2011 — European Dynamics Luxembourg/EZB
(Rechtssache T-553/11)
2012/C 6/37
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: European Dynamics Luxembourg SA (Ettelbrück, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis and M. Dermitzakis)
Beklagte: Europäische Zentralbank
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Entscheidung der Beklagten, die auf die Aufforderung zur Bewerbung auf die Ausschreibung mit der Referenznummern 14159/IS/2010 (ABl. 2011/S 75-121894), namentlich für die Dienstleistungen des Loses 1 dieser Ausschreibung, eingereichte gemeinsame Bewerbung des von der Klägerin geleiteten und vertretenen vorübergehenden Zusammenschlusses abzulehnen, für nichtig zu erklären; |
— |
die Entscheidung der Beklagten, die von der Klägerin gemäß dem in Abschnitt IV.2.1 der vorgenannten Aufforderung zur Bewerbung beschriebenen Rechtsbehelfsverfahren und den in Art. 33 des Beschlusses EZB/2007/5 (1) aufgeführten Voraussetzungen erhobene Beschwerde zurückzuweisen, für nichtig zu erklären; |
— |
alle damit zusammenhängenden Entscheidungen der Beklagten für nichtig zu erklären; |
— |
der Beklagten aufzugeben, der Klägerin nach den Art. 256, 268 und 340 AEUV den ihr aufgrund des Ausschreibungsverfahrens durch den Verlust einer Chance entstandenen Schaden und den Schaden für ihren guten Ruf und ihre Glaubwürdigkeit in Höhe von 2 000 000,00 Euro zu ersetzen; |
— |
der Beklagten die Verfahrenskosten sowie die sonstigen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, die der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage entstanden sind. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Die Beklagte habe die Begründungspflicht verletzt und die einschlägigen Verdienste der erfolgreichen Bewerber nicht offengelegt. Außerdem habe die Beklagte unklare Auswahlkriterien angewandt, während der Bewertung neue Kriterien eingeführt und gegen Art. 28 Abs. 3 des Beschlusses EZB/2007/5 verstoßen. Schließlich macht die Klägerin geltend, die Beklagte habe ihre Verteidigungsrechte verletzt und gegen die Transparenzpflicht und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Die Beklagte habe offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, indem sie gegen Art. 25 des Beschlusses EZB/2007/5 und gegen die Verdingungsunterlagen verstoßen habe. |
3. |
Dritter Klagegrund: Die Beklagte habe gegen Art. 20 des Beschlusses EZB/2007/5 und gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen. |
4. |
Vierter Klagegrund: Die Beklagte habe dadurch, dass sie die Beschwerde der Klägerin als unzulässig zurückgewiesen habe, gegen Art. 28 Abs. 3 des Beschlusses EZB/2007/5 verstoßen. |
(1) Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 3. Juli 2007 über die Festlegung der Vergaberegeln (ABl. L 184, S. 34)