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Document 62011TB0402

Rechtssache T-402/11 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Dezember 2011 — Preparados Alimenticios del Sur/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben für bestimmte Lebensmittel — Entscheidung über die Verweisung eines Vorgangs an die nationalen Behörden — Anträge auf einstweilige Anordnungen — Unzulässigkeit — Fehlende Dringlichkeit)

ABl. C 39 vom 11.2.2012, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/15


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Dezember 2011 — Preparados Alimenticios del Sur/Kommission

(Rechtssache T-402/11 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben für bestimmte Lebensmittel - Entscheidung über die Verweisung eines Vorgangs an die nationalen Behörden - Anträge auf einstweilige Anordnungen - Unzulässigkeit - Fehlende Dringlichkeit)

(2012/C 39/30)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Antragstellerin: Preparados Alimenticios del Sur, SL (Murcia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Acero Campos)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und L. Bouyon)

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, u. a. auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 29. Juni 2011, mit dem die Antragstellerin von der Verweisung des Vorgangs betreffend ihren Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben an die spanischen Behörden zur Entscheidung über diesen Antrag unterrichtet wurde

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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