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Document 62011TB0078
Case T-78/11 P: Order of the General Court of 4 December 2012 — Lenz v Commission (Appeal — Public service — Officials — Social security — Reimbursement of the costs of treatment provided by a ‘Heilpraktiker’ — Obligation to state reasons — Distortion of the facts)
Rechtssache T-78/11 P: Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 2012 — Lenz/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Übernahme der Kosten der von einem Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen — Begründungspflicht — Verfälschung des Sachverhalts)
Rechtssache T-78/11 P: Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 2012 — Lenz/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Übernahme der Kosten der von einem Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen — Begründungspflicht — Verfälschung des Sachverhalts)
ABl. C 32 vom 2.2.2013, p. 17–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/17 |
Beschluss des Gerichts vom 4. Dezember 2012 — Lenz/Kommission
(Rechtssache T-78/11 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Übernahme der Kosten der von einem Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen - Begründungspflicht - Verfälschung des Sachverhalts)
2013/C 32/26
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Erika Lenz (Osnabrück, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Lenz und J. Römer)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010 in der Rechtssache F-80/09, Lenz/Kommission, mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Organe der Europäischen Union es abgelehnt hat, der Rechtsmittelführerin die Kosten zu erstatten, die aufgrund der Heilbehandlung entstanden sind, die ein in Deutschland niedergelassener Heilpraktiker ohne abgeschlossene ärztliche Ausbildung vorgenommen hat, abgewiesen wurde
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Frau Erika Lenz trägt ihre eigenen sowie die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten. |