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Document 62011FN0102

    Rechtssache F-102/11: Klage, eingereicht am 10. Oktober 2011 — ZZ/Kommission

    ABl. C 126 vom 28.4.2012, p. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.4.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 126/27


    Klage, eingereicht am 10. Oktober 2011 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-102/11)

    2012/C 126/52

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der die Kommission es ablehnt, dem Kläger die Reisekosten von seinem Dienstort zu seinem Herkunftsort für die Jahre 2005 bis 2010 zu zahlen

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die von der Beklagten erlassene Entscheidung, sein in dem Antrag vom 13. August 2010 enthaltenes Begehren abzulehnen, in welcher Form auch immer diese Ablehnung zum Ausdruck kam und gleichgültig, ob diese Ablehnung einen Teil des Antrags oder den gesamten Antrag betrifft, aufzuheben;

    soweit erforderlich, das Schreiben vom 22. Dezember 2010, Aktenzeichen PMO.1/NS/AV D(2010)986451, aufzuheben;

    die von der Kommission erlassene Entscheidung, sein in der Beschwerde vom 25. Februar 2011 enthaltenes Begehren zurückzuweisen, in welcher Form auch immer diese Zurückweisung zum Ausdruck kam, aufzuheben;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.


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