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Document 62011CN0391

Rechtssache C-391/11: Klage, eingereicht am 25. Juli 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

ABl. C 305 vom 15.10.2011, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/4


Klage, eingereicht am 25. Juli 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

(Rechtssache C-391/11)

2011/C 305/05

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und A. Marghelis)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um Art. 2 Nrn. 1 und 3 sowie Art. 5 Abs. 1, 2 und 4 ordnungsgemäß umzusetzen;

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG sei am 21. April 2002 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Klage habe der Beklagte aber noch nicht alle Maßnahmen erlassen, die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlich seien, oder jedenfalls habe er sie der Kommission nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 269, S. 34.


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