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Document 62011CN0050

    Rechtssache C-50/11: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Ivrea (Italien) eingereicht am 4. Februar 2011 — Strafverfahren gegen Lucky Emegor

    ABl. C 113 vom 9.4.2011, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.4.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 113/7


    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Ivrea (Italien) eingereicht am 4. Februar 2011 — Strafverfahren gegen Lucky Emegor

    (Rechtssache C-50/11)

    2011/C 113/14

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunale di Ivrea

    Beteiligte des Ausgangsverfahrens

    Lucky Emegor

    Vorlagefrage

    Stehen die Art. 15 und 16 der Richtlinie 2008/115/EG (1) im Licht der Grundsätze der Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit der Richtlinien der Möglichkeit entgegen, gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren im Fall der Nichtbefolgung des ersten Abschiebungsbefehls des Polizeipräsidenten, wonach eine Ausreise aus dem nationalen Hoheitsgebiet innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung zu erfolgen hat, und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bei Nichtbefolgung der späteren Befehle, die die Kriminalpolizei zur Festnahme auf frischer Tat verpflichten, aufgrund bloßer mangelnder Kooperationsbereitschaft im Ausweisungsverfahren und insbesondere aufgrund bloßer Nichtbefolgung eines Abschiebungsbefehls der Verwaltungsbehörde zu verhängen?


    (1)  ABl. L 348, S. 98.


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