Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CN0031

Rechtssache C-31/11: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 20. Januar 2011 — Marianne Scheunemann gegen Finanzamt Bremerhaven

ABl. C 113 vom 9.4.2011, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/6


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 20. Januar 2011 — Marianne Scheunemann gegen Finanzamt Bremerhaven

(Rechtssache C-31/11)

2011/C 113/10

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Marianne Scheunemann

Beklagter: Finanzamt Bremerhaven

Vorlagefrage

Ist Art. 56 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.V.m. Art. 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer auf einen Nachlass vorsieht, dass die zum Privatvermögen gehörende Beteiligung als Alleingesellschafter an einer Kapitalgesellschaf mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada mit dem vollen Wert angesetzt wird, während beim Erwerb eines derartigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ein gegenstandsbezogener Freibetrag gewährt und der verbliebene Wert lediglich in Höhe von 65 v.H. berücksichtigt wird?


Top