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Document 62011CA0360
Case C-360/11: Judgment of the Court (Third Chamber) of 17 January 2013 — European Commission v Kingdom of Spain (Failure of a Member State to fulfil obligations — Value added tax — Directive 2006/112/EC — Application of a reduced rate — Articles 96 and 98(2) — Points 3 and 4 of Annex III — ‘Pharmaceutical products normally used for health care, prevention of illnesses and as treatment for medical and veterinary purposes’ — ‘Medical equipment, aids and other appliances normally intended to alleviate or treat disability, for the exclusive personal use of the disabled’ )
Rechtssache C-360/11: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Januar 2013 — Europäische Kommission/Königreich Spanien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Mehrwertsteuer — Richtlinie 2006/112/EG — Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes — Art. 96 und 98 Abs. 2 — Anhang III Nrn. 3 und 4 — „Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden“ — „Medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind“ )
Rechtssache C-360/11: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Januar 2013 — Europäische Kommission/Königreich Spanien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Mehrwertsteuer — Richtlinie 2006/112/EG — Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes — Art. 96 und 98 Abs. 2 — Anhang III Nrn. 3 und 4 — „Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden“ — „Medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind“ )
ABl. C 63 vom 2.3.2013, p. 4–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/4 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Januar 2013 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-360/11) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nrn. 3 und 4 - „Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden“ - „Medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind“)
2013/C 63/05
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: S. Centeno Huerta)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie — Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
Tenor
1. |
Durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
hat das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus Art. 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit ihrem Anhang III verstoßen. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt die Kosten. |