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Document 62010TJ0369

    Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012.
    You-Q BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE - Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort- und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Wertschätzung - Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise.
    Rechtssache T-369/10.

    Court reports – general – 'Information on unpublished decisions' section

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2012:177





    Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012 –
    You-Q/HABM – Apple Corps (BEATLE)

    (Rechtssache T‑369/10)

    „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise“

    Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 34‑35, 45, 60, 74)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2010 (Sache R 1276/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Apple Corps Ltd und der Movingpeople.net International BV

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die You-Q BV trägt die Kosten.

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