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Document 62010TB0132

    Rechtssache T-132/10: Beschluss des Gerichts vom 1. September 2011 — Communauté de communes de Lacq/Kommission (Außervertragliche Haftung — Zusammenschluss — Entscheidung der Kommission, mit der der Zusammenschluss zum Erwerb der Kontrolle über die Acetex Corp. durch die Celanese Corp. für zulässig erklärt wird — Keine Verpflichtung der Celanese Corp., den Betrieb des Werks in Pardies (Frankreich) fortzuführen — Kein Verstoß der Kommission gegen eine Rechtsvorschrift — Klage, der offensichtlich jede Grundlage fehlt)

    ABl. C 319 vom 29.10.2011, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.10.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 319/21


    Beschluss des Gerichts vom 1. September 2011 — Communauté de communes de Lacq/Kommission

    (Rechtssache T-132/10) (1)

    (Außervertragliche Haftung - Zusammenschluss - Entscheidung der Kommission, mit der der Zusammenschluss zum Erwerb der Kontrolle über die Acetex Corp. durch die Celanese Corp. für zulässig erklärt wird - Keine Verpflichtung der Celanese Corp., den Betrieb des Werks in Pardies (Frankreich) fortzuführen - Kein Verstoß der Kommission gegen eine Rechtsvorschrift - Klage, der offensichtlich jede Grundlage fehlt)

    2011/C 319/44

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Communauté de communes de Lacq (Mourenx, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Daniel)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und N. von Lingen)

    Gegenstand

    Klage auf Ersatz verschiedener Schäden, die der Communauté de communes de Lacq durch Pflichtverletzungen und Untätigkeit entstanden sein sollen, die der Kommission im Anschluss an den zum Erwerb der Kontrolle über die in Pardies (Frankreich) ansässige Acetex Corp. durch die Celanese Corp. dienenden Zusammenschluss zuzurechnen seien

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend und als teilweise offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die Communauté de communes de Lacq trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 148 vom 5.6.2010.


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