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Document 62010FN0108

Rechtssache F-108/10: Klage, eingereicht am 26. Oktober 2010 — Filice u. a./Gerichtshof

ABl. C 30 vom 29.1.2011, p. 65–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 30/65


Klage, eingereicht am 26. Oktober 2010 — Filice u. a./Gerichtshof

(Rechtssache F-108/10)

()

2011/C 30/128

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stefania Filice (Luxemburg, Luxemburg) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese, C. Cortese und F. Spitaleri)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidungen des Beklagten, die Angleichung ihrer Dienstbezüge ab Juli 2009 auf eine Erhöhung von 1,85 % im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu begrenzen

Anträge

Die Kläger beantragten,

die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, die in den Gehaltsmitteilungen der Kläger von Januar 2010 und den Folgemonaten und in den Rückstandsmitteilungen für 2009, soweit darin ein Angleichungssatz von 1,85 % anstatt eines Angleichungssatzes von 3,7 % angewandt wird, zum Ausdruck kommen, aufzuheben;

den Gerichtshof zu verurteilen, die Differenz zwischen den Beträgen der in Anwendung der Verordnung Nr. 1296/09 bis zum Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache gezahlten Gehälter und den Beträgen, die ihnen hätten gezahlt werden müssen, wenn die Angleichung richtig berechnet worden wäre, zuzüglich Zinsen in Höhe von 3,5 Prozentpunkten über dem für die betreffenden Zeiträume von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, und zwar ab dem Tag, an dem die als Hauptforderung verlangten Beträge fällig waren, zu erstatten;

dem Gerichtshof die Kosten aufzuerlegen.


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