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Document 62010FA0001

Rechtssache F-1/10: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 14. Dezember 2010 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Krankenversicherung — Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten — Fehlen einer beschwerenden Maßnahme — Unzulässigkeit — Begründungsmangel)

ABl. C 30 vom 29.1.2011, p. 62–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 30/62


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 14. Dezember 2010 — Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-1/10) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Unzulässigkeit - Begründungsmangel)

2011/C 30/121

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der eine Übernahme der Krankheitskosten des Klägers in Höhe von 100 v. H. abgelehnt wurde

Tenor des Urteils

1.

Die stillschweigenden Entscheidungen, mit denen die Europäische Kommission die Anträge von Herrn Marcuccio vom 25. Dezember 2008 auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten zum normalen Satz abgelehnt hat, werden aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 63 vom 13.3.2010, S. 52.


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