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Document 62010CO0521
Order of the Court (Eighth Chamber) of 22 June 2011. # Grúas Abril Asistencia, SL v European Commission. # Appeal - Article 119 of the Rules of Procedure - Alleged infringements of the provisions of European Union law relating to competition - Application seeking to require the Commission to initiate proceedings against a Member State for failure to fulfil obligations. # Case C-521/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011.
Grúas Abril Asistencia, SL gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts - Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet.
Rechtssache C-521/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011.
Grúas Abril Asistencia, SL gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts - Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet.
Rechtssache C-521/10 P.
Sammlung der Rechtsprechung 2011 I-00090*
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2011:418
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011 – Grúas Abril Asistencia/Kommission
(Rechtssache C‑521/10 P)
„Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts – Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet“
1. Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund, mit dem die Entscheidung des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage beanstandet wird – Zulässigkeit unabhängig vom Vorbringen vor dem Gericht (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnr. 25)
2. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – Ausschluss (Art. 226 und 230 EG) (vgl. Randnr. 29)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 24. August 2010, Grúas Abril Asistencia/Kommission (T‑386/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 7. August 2009 abgewiesen hat, mit dem der Klägerin mitgeteilt worden war, dass der Sachverhalt, wegen dem sie bei der Kommission Beschwerde erhoben hatte, nicht den Schluss auf das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG zulasse und dass ihre Beschwerde daher nicht weiterverfolgt werde |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Grúas Abril Asistencia, SL trägt die Kosten. |