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Document 62009TA0246
Case T-246/09: Judgment of the General Court of 13 June 2012 — Insula v Commission (Arbitration clause — Financing contracts for research and development projects — MEDIS and Dias.Net contracts — Lack of supporting documents and non-compliance with the contractual requirements in respect of some of the declared expenses — Retention of a sum intended for another co-contractor — Reimbursement of sums advanced — Partial inadmissibility of the action — Counterclaim by the Commission — Partial removal of need to adjudicate in relation to the counterclaim)
Rechtssache T-246/09: Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 — Insula/Kommission (Schiedsklausel — Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte — Verträge MEDIS und Dias.Net — Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen — Zurückbehaltung eines für einen anderen Vertragspartner bestimmten Betrags — Erstattung der gezahlten Beträge — Teilweise Unzulässigkeit der Klage — Widerklage der Kommission — Teilweise Erledigung der Widerklage)
Rechtssache T-246/09: Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 — Insula/Kommission (Schiedsklausel — Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte — Verträge MEDIS und Dias.Net — Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen — Zurückbehaltung eines für einen anderen Vertragspartner bestimmten Betrags — Erstattung der gezahlten Beträge — Teilweise Unzulässigkeit der Klage — Widerklage der Kommission — Teilweise Erledigung der Widerklage)
ABl. C 217 vom 21.7.2012, p. 16–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 217/16 |
Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 — Insula/Kommission
(Rechtssache T-246/09) (1)
(Schiedsklausel - Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Verträge MEDIS und Dias.Net - Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Zurückbehaltung eines für einen anderen Vertragspartner bestimmten Betrags - Erstattung der gezahlten Beträge - Teilweise Unzulässigkeit der Klage - Widerklage der Kommission - Teilweise Erledigung der Widerklage)
2012/C 217/33
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Marsal und J.-D. Simonet)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A.-M. Rouchaud-Joët und F. Mirza, dann A.-M. Rouchaud-Joët und D. Calciu im Beistand der Rechtsanwälte L. Defalque und S. Woog)
Gegenstand
Klage, die darauf gerichtet ist, zum einen eine Forderung der Kommission in Höhe von 189 241,64 Euro für unbegründet zu erklären, zum anderen die Kommission zu verurteilen, eine „Gutschrift“ in Höhe dieses Betrags zu erteilen, und schließlich die Kommission zu verurteilen, 212 597 Euro und, hilfsweise, 230 025 Euro als Schadensersatz zu zahlen
Tenor
1. |
Die vom Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) erhobene Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die von der Kommission erhobenen Widerklagen sind insoweit erledigt, als sie auf die Verurteilung von Insula zur Zahlung des geschuldeten Betrags zuzüglich Zinsen aus dem Vertrag Dias.Net gerichtet sind. |
3. |
Insula wird verurteilt, an die Kommission einen Hauptbetrag in Höhe von 157 983,11 Euro zuzüglich 2,75 % Verzugszinsen pro Jahr ab 16. Mai 2009 bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags zu zahlen. |
4. |
Insula trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |