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Document 62008TO0280

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Sechste Kammer) vom 1. April 2009.
Claude Perry gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Schadensersatzklage - Verjährung - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-280/08.

Sammlung der Rechtsprechung 2009 II-00036*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2009:98





Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 1. April 2009 – Perry/Kommission

(Rechtssache T-280/08)

„Schadensersatzklage – Verjährung – Unzulässigkeit“

Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn – Haftung aufgrund einer Einzelmaßnahme – Zeitpunkt, zu dem die Schadensfolgen der Handlung eintreten (Art. 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 34-39, 47-52)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger aufgrund von Beschuldigungen entstanden sein soll, wonach bei der Durchführung von Verträgen zwischen der Kommission und Gesellschaften des Klägers humanitäre Gemeinschaftsbeihilfen veruntreut worden seien

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Claude Perry trägt die Kosten.

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