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Document 62008TN0184

    Rechtssache T-184/08: Klage, eingereicht am 12. Mai 2008 — Rui Manuel Alves dos Santos/Kommission

    ABl. C 209 vom 15.8.2008, p. 55–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.8.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 209/55


    Klage, eingereicht am 12. Mai 2008 — Rui Manuel Alves dos Santos/Kommission

    (Rechtssache T-184/08)

    (2008/C 209/99)

    Verfahrenssprache: Portugiesisch

    Parteien

    Kläger: Rui Manuel Alves dos Santos (Rominha, Alvaiázere, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Marques Fernandes)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung der Europäischen Kommission (EG) im Verfahren 89 0488 P1, dem Kläger zugestellt am 3. März 2008, für nichtig zu erklären, soweit damit angeordnet worden ist, dass der Kläger verpflichtet ist, einen Betrag von 25 485,02 Euro, entsprechend 5 109 287 PTE, zurückzuzahlen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Bildungsaktion sei vollständig abgeschlossen.

    Die Rechnungsprüfer verwendeten Kriterien, die nicht im Einklang mit den Tatsachen stünden, und stuften Kosten aus Gründen, die nichts mit der Person des Klägers zu tun hätten, als nicht zuschussfähig ein.

    Sämtliche Kosten hätten als zuschussfähig betrachtet und bei der Endabrechnung berücksichtigt werden müssen.

    Nachdem praktisch zwanzig Jahre verstrichen seien, stelle die Wiedereinziehung sämtlicher Rechnungsposten eine offenkundige Ungerechtigkeit dar und verstoße gegen die Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit der Bürger gegenüber den Organen.


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