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Document 62008TN0034

    Rechtssache T-34/08: Klage, eingereicht am 21. Januar 2008 — Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission

    ABl. C 79 vom 29.3.2008, p. 31–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.3.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 79/31


    Klage, eingereicht am 21. Januar 2008 — Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission

    (Rechtssache T-34/08)

    (2008/C 79/61)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung e.V. (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Henning)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge des Klägers

    Die Entscheidung der Beklagten vom 16. November 2007 über die teilweise Nichtanerkennung von Kosten des Klägers im Rahmen des „Daphne Grant Agreement JAI/DAP/2004-2/052W“ für nichtig zu erklären;

    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Der Kläger und die Kommission haben im Mai 2005 einen Vertrag über die Förderung eines Projekts im Rahmen des Programms DAPHNE II (1) unterzeichnet. Mit Schreiben vom 16. November 2007 hat die Beklagte dem Kläger eine berichtigte Berechnung der noch ausstehenden Zahlung an den Kläger übersendet, wobei ein Teil seiner Kosten nicht als förderfähig anerkannt wurde. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Kläger mit der vorliegenden Klage.

    Der Kläger macht zur Begründung seiner Klage geltend, dass die angefochtene Entscheidung auf einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung beruhe. Es seien insbesondere ausreichende Belege unzutreffend als nicht ausreichend angesehen sowie Kosten für kurzfristig einzusetzende Assistenten bzw. Praktikanten und im Budget vorgesehene Kosten und bestimmte Reisekosten unzutreffend nicht anerkannt worden.


    (1)  Beschluss Nr. 803/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Annahme des Aktionsprogramms (2004-2008) der Gemeinschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II) (ABl. L 143, S. 1).


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