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Document 62008TJ0232

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011.
Großherzogtum Luxemburg gegen Europäische Kommission.
EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Maßnahmen der ländlichen Entwicklung - "Benachteiligte Gebiete" und "Landwirtschaftliche Umwelt" - Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen - Pauschale finanzielle Berichtigung.
Rechtssache T-232/08.

Sammlung der Rechtsprechung 2011 II-00454*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2011:751





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2011 – Luxemburg/Kommission

(Rechtssache T‑232/08)

„EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Maßnahmen der ländlichen Entwicklung – ‚Benachteiligte Gebiete‘ und ‚Landwirtschaftliche Umwelt‘ – Nationale Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen – Pauschale finanzielle Berichtigung“

1.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden – Bestreiten durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat (vgl. Randnrn. 27-31, 51-53)

2.                     Nichtigkeitsklage – Angefochtene Handlung – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der bei Vornahme der Handlung verfügbaren Informationen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 54-55)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/321/EG der Kommission vom 8. April 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 109, S. 35)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

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