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Document 62008TA0465

    Rechtssache T-465/08: Urteil des Gerichts vom 15. April 2011 — Tschechische Republik/Kommission (PHARE-Programm — „Revolvierende Fonds“ , aus denen die Tschechische Republik Mittel erhalten hat — Erstattung gezahlter Beträge — Entscheidung der Kommission, die Einziehung im Wege der Aufrechnung vorzunehmen — Rechtsgrundlage — Unterschiedliche Rechtsordnungen — Begriff der Einredefreiheit und Bezifferbarkeit der Forderung — Begründungspflicht)

    ABl. C 160 vom 28.5.2011, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 160/16


    Urteil des Gerichts vom 15. April 2011 — Tschechische Republik/Kommission

    (Rechtssache T-465/08) (1)

    (PHARE-Programm - „Revolvierende Fonds“, aus denen die Tschechische Republik Mittel erhalten hat - Erstattung gezahlter Beträge - Entscheidung der Kommission, die Einziehung im Wege der Aufrechnung vorzunehmen - Rechtsgrundlage - Unterschiedliche Rechtsordnungen - Begriff der Einredefreiheit und Bezifferbarkeit der Forderung - Begründungspflicht)

    2011/C 160/19

    Verfahrenssprache: Tschechisch

    Parteien

    Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Smolek)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. van Nuffel, F. Dintilhac und Z. Malůšková)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 7. August 2008 über die Einziehung der von der Tschechischen Republik im Rahmen „Revolvierende Fonds“ des PHARE-Programms geschuldeten Beträge im Wege der Aufrechnung

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Tschechische Republik trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 327 vom 20.12.2008.


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