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Document 62008TA0037

    Rechtssache T-37/08: Urteil des Gerichts vom 8. November 2011 — Walton/Kommission (Ausführung des Haushaltsplans — Einziehung — Aufrechnung von Forderungen — Rückwirkung — Urteil des Gerichts, mit dem die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz zuzüglich Zinsen verurteil wird — Einredefreie, auf Geld gehende und fällige Forderung)

    ABl. C 370 vom 17.12.2011, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 370/22


    Urteil des Gerichts vom 8. November 2011 — Walton/Kommission

    (Rechtssache T-37/08) (1)

    (Ausführung des Haushaltsplans - Einziehung - Aufrechnung von Forderungen - Rückwirkung - Urteil des Gerichts, mit dem die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz zuzüglich Zinsen verurteil wird - Einredefreie, auf Geld gehende und fällige Forderung)

    2011/C 370/35

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Robert Walton (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: D. Beard, Barrister)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall)

    Gegenstand

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 16. November 2007, mit der diese den ihr vom Kläger geschuldeten Betrag in Höhe von 36 551,58 Euro im Wege der Aufrechnung eingezogen hat

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung der Kommission vom 16. November 2007 wird aufgehoben, soweit sie bei den aufgerechneten Beträgen nach dem 12. Juli 2007 aufgelaufene Zinsen berücksichtigt.

    2.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 92 vom 12.4.2008.


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