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Document 62008CO0528
Order of the Court (Seventh Chamber) of 9 December 2009. # Luigi Marcuccio v European Commission. # Appeal - Officials - Social security - Implied refusal of a request for 100% reimbursement of certain medical costs incurred by an official - Order of the Civil Service Tribunal disclaiming jurisdiction - Appeal in part manifestly inadmissible and in part manifestly unfounded. # Case C-528/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 9. Dezember 2009.
Luigi Marcuccio gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Beamte - Soziale Sicherheit - Stillschweigende Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten des Beamten in Höhe von 100 % - Abgabebeschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Rechtssache C-528/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 9. Dezember 2009.
Luigi Marcuccio gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Beamte - Soziale Sicherheit - Stillschweigende Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten des Beamten in Höhe von 100 % - Abgabebeschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Rechtssache C-528/08 P.
Sammlung der Rechtsprechung 2009 I-00212*;FP-I-B-2-00013
Sammlung der Rechtsprechung – Öffentlicher Dienst 2009 II-B-2-00129
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2009:761
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Siebte Kammer)
9. Dezember 2009
Rechtssache C-528/08 P
Luigi Marcuccio
gegen
Europäische Kommission
„Rechtsmittel – Beamte – Soziale Sicherheit – Stillschweigende Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten des Beamten in Höhe von 100 % – Abgabebeschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Marcuccio/Kommission (T‑144/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Rechtsmittelführers auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten in Höhe von 100 % abzulehnen, und auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 89,56 Euro an den Rechtsmittelführer als ergänzende Erstattung seiner Krankheitskosten oder als Schadensersatz als unzulässig abgewiesen hat
Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.
Leitsätze
Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachenwürdigung des Gerichts durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung
(Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58)