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Document 62008CJ0321
Judgment of the Court (Eighth Chamber) of 23 April 2009. # Commission of the European Communities v Kingdom of Spain. # Failure of a Member State to fulfil obligations - Directive 2005/29/EC - Unfair business-to-consumer commercial practices in the internal market - Failure to transpose within the prescribed period. # Case C-321/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 23. April 2009.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Rechtssache C-321/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 23. April 2009.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
Rechtssache C-321/08.
Sammlung der Rechtsprechung 2009 I-00063*
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2009:265
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 23. April 2009 – Kommission/Spanien
(Rechtssache C‑321/08)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/29/EG – Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“
1. Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Vertragsverletzung – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung – Nicht gegeben (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
2. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 10)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ABl. L 149, S. 22) nachzukommen |
Tenor
1. |
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt die Kosten. |