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Document 62008CB0231

Rechtssache C-231/08 P: Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Februar 2009 — Massimo Giannini/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst der Gemeinschaft — Recht auf ein faires Verfahren — Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 des Beamtenstatuts — Grundsatz der Nichtdiskriminierung — Dienstliches Interesse und Fürsorgepflicht — Verfälschung von Beweisen und Vorschriften über das Beweisverfahren — Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))

ABl. C 113 vom 16.5.2009, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/18


Beschluss des Gerichtshofs vom 3. Februar 2009 — Massimo Giannini/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-231/08 P) (1)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst der Gemeinschaft - Recht auf ein faires Verfahren - Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 des Beamtenstatuts - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Dienstliches Interesse und Fürsorgepflicht - Verfälschung von Beweisen und Vorschriften über das Beweisverfahren - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))

2009/C 113/36

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Massimo Giannini (Prozessbevollmächtigte: L. Levi und C. Ronzi, avocats)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und L. Lozano Palacios)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 12. März 2008, Giannini/Kommission (T-100/04), mit dem das Gericht die Klage des Klägers auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/9/01 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen/Verwaltungsräten für die Sachgebiete Wirtschaft und Statistik, den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat — Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren im Zusammenhang mit der übermäßig langen Dauer des Verfahrens — Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 des Beamtenstatuts sowie gegen das dienstliche Interesse und die Fürsorgepflicht — Verletzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Vorschriften über das Beweisverfahren

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Giannini trägt die Kosten des Rechtsmittels.


(1)  ABl. C 223 vom 30.8.2008.


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