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Document 62007TN0377
Case T-377/07: Action brought on 24 September 2007 — Evropaïki Dynamiki v Commission
Rechtssache T-377/07: Klage, eingereicht am 24. September 2007 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
Rechtssache T-377/07: Klage, eingereicht am 24. September 2007 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
ABl. C 297 vom 8.12.2007, p. 43–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 297/43 |
Klage, eingereicht am 24. September 2007 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-377/07)
(2007/C 297/87)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die der Klägerin mit Schreiben 13. Juli 2007 mitgeteilte Entscheidung der Generaldirektion Informatik der Kommission, das von der Klägerin auf die offene Ausschreibung ENTR/05/86 — Technologien zur Interoperabilität von Inhalten für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) (ABl. 2006/S 128 vom 8.7.2006) eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, für nichtig zu erklären; |
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der Kommission (DIGIT) die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die sonstigen im Zusammenhang mit der vorliegenden Klage entstandenen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, auch wenn diese Klage abgewiesen wird; |
— |
die Kommission (DIGIT) zu verurteilen, der Klägerin Ersatz für den von dieser wegen des in Frage stehenden Ausschreibungsverfahren erlittenen Schadens in Höhe von 3,5 Mio. Euro für Los 2 zu zahlen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin reichte ein Angebot auf die offene Ausschreibung der Beklagten für den Auftrag „Technologien zur Interoperabilität von Inhalten für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste)“ (ABl. 2006/S 128-136080). ein. Die Klägerin ficht die Entscheidung an, ihr Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente, auf die sich die Klägerin stützt, sind die gleichen wie in der Rechtssache T-300/07, Evropaïki Dynamiki/Kommission (1).