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Document 62007TJ0317

Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen B2 Test SA.
Schiedsklausel - Vertrag, der im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998) geschlossen wurde - Nichteinhaltung des Vertrags - Rückerstattung des von der Kommission gezahlten Vorschusssaldos.
Rechtssache T-317/07.

Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00280*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:516





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. November 2008 – Kommission/B2 Test

(Rechtssache T-317/07)

„Schiedsklausel – Vertrag, der im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994–1998) geschlossen wurde – Nichteinhaltung des Vertrags – Rückerstattung des von der Kommission gezahlten Vorschusssaldos“

1.                     Haushalt der Europäischen Gemeinschaften – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten (vgl. Randnr. 71)

2.                     Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Entscheidung 94/571 des Rates) (vgl. Randnrn. 74, 82, 90-91, 99-101)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 238 EG auf Rückerstattung des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BRST‑CT‑98‑5452 gezahlten Vorschusssaldos zuzüglich Verzugszinsen sowie auf Zahlung von Schadensersatz

Tenor

1.

Die B2 Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. Juli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die B2 Test SA trägt die Kosten.

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