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Document 62007TB0374

    Rechtssache T-374/07: Beschluss des Gerichts vom 20. April 2012 — Pachtitis/Kommission (Öffentlicher Dienst — Einstellung — Allgemeines Auswahlverfahren — Ablehnung eines Antrags, eine Kopie der Fragen und Antworten der Zugangstests zu erhalten — Unzuständigkeit des Gerichts — Verweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst)

    ABl. C 174 vom 16.6.2012, p. 22–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 174/22


    Beschluss des Gerichts vom 20. April 2012 — Pachtitis/Kommission

    (Rechtssache T-374/07) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Ablehnung eines Antrags, eine Kopie der Fragen und Antworten der Zugangstests zu erhalten - Unzuständigkeit des Gerichts - Verweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst)

    2012/C 174/36

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Verfahrensbeteiligte

    Kläger: Dimitrios Pachtitis (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte P. Giatagantzidis und V. Niagkou, dann Rechtsanwälte P. Giatagantzidis und S. Stavropoulou, dann Rechtsanwälte P. Giatagantzidis und K. Kyriazi)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und I. Chatzigiannis)

    Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: E.-M. Mamouna und K. Boskovits), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte A. Falk und S. Johannesson) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB) (Prozessbevollmächtigter: H. Hijmans)

    Gegenstand

    Aufhebung zum einen der Entscheidung des Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) vom 27. Juni 2007, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu den Fragen, die ihm im Rahmen seiner Teilnahme an dem Allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/77/06 gestellt worden waren, zu den Antworten, die er auf diese Fragen gegeben hatte, und zu der Liste der richtigen Antworten auf diese Fragen abgelehnt wurde, und zum anderen der stillschweigenden Ablehnung des vom Kläger am 10. Juli 2007 beim EPSO gestellten Zweitantrags auf Bestätigung

    Tenor

    1.

    Die Rechtssache T-374/07 wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen.

    2.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


    (1)  ABl. C 283 vom 24.11.2007.


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