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Document 62007FB0021

    Rechtssache F-21/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2007 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schadensersatzklage — Angeblich rechtswidrige Behandlung medizinischer Daten — Unzulässigkeit — Nichteinhaltung einer angemessenen Frist für die Stellung eines Antrags auf Schadensersatz)

    ABl. C 51 vom 23.2.2008, p. 62–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.2.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 51/62


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2007 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache F-21/07) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Angeblich rechtswidrige Behandlung medizinischer Daten - Unzulässigkeit - Nichteinhaltung einer angemessenen Frist für die Stellung eines Antrags auf Schadensersatz)

    (2008/C 51/115)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger nach seinen Angaben aufgrund einer Reihe rechtswidriger Verhaltensweisen, die einige Kommissionsbedienstete insbesondere bei der Behandlung seiner medizinischen Daten gezeigt haben sollen, entstanden ist

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 223 vom 22.9.2007, S. 20.


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