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Document 62007CJ0286
Judgment of the Court (Third Chamber) of 24 April 2008.#Commission of the European Communities v Grand Duchy of Luxemburg.#Failure of a Member State to fulfil obligations - Article 28 EC - Registration of second-hand vehicles previously registered in other Member States - Requirement of an excerpt from the commercial register or a comparable document proving that the seller of the vehicle is registered as a dealer - Exemption from the requirement to submit invoices or other documents showing transfer of ownership by previous owners.#Case C-286/07.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 24. April 2008.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge - Erfordernis eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt - Entbindung von der Pflicht zur Vorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die vorangegangene Eigentumsübertragungen belegen.
Rechtssache C-286/07.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 24. April 2008.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge - Erfordernis eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt - Entbindung von der Pflicht zur Vorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die vorangegangene Eigentumsübertragungen belegen.
Rechtssache C-286/07.
Sammlung der Rechtsprechung 2008 I-00063*
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2008:251
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 24. April 2008 – Kommission/Luxemburg
(Rechtssache C‑286/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge – Erfordernis eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt – Entbindung von der Pflicht zur Vorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die vorangegangene Eigentumsübertragungen belegen“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 26, 28, 32, 35, 38-39, 43, 46-48 und Tenor)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Nationale Regelung, nach der für die Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge ein Auszug der Eintragung des Fahrzeugverkäufers im Handelsregister vorzulegen ist, während bei zuvor in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugen keine solche Verpflichtung besteht – Behinderung des freien Warenverkehrs – Fehlende Rechtfertigung und Unverhältnismäßigkeit |
Tenor
1. |
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es mit der streitigen Praxis für die Zulassung von Fahrzeugen in Luxemburg die Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments verlangt, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt, wobei die im Register der Société Nationale de Contrôle Technique eingetragenen Händler davon ausgenommen sind. |
2. |
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten. |