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Document 62007CA0058

    Rechtssache C-58/07: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2003/110/EG — Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg — Keine fristgerechte Umsetzung)

    ABl. C 79 vom 29.3.2008, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.3.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 79/7


    Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 14. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien

    (Rechtssache C-58/07) (1)

    (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Keine fristgerechte Umsetzung)

    (2008/C 79/11)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durante und A. Alcover San Pedro)

    Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. L 321, S. 26) nachzukommen

    Tenor

    1.

    Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.

    2.

    Das Königreich Spanien trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 69 vom 24.3.2007.


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