Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62006TN0113

    Rechtssache T-113/06: Klage, eingereicht am 10. April 2006 — Fjord Seafood Norway u. a./Rat

    ABl. C 131 vom 3.6.2006, p. 47–47 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    3.6.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 131/47


    Klage, eingereicht am 10. April 2006 — Fjord Seafood Norway u. a./Rat

    (Rechtssache T-113/06)

    (2006/C 131/87)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerinnen: Fjord Seafood Norway AS (Oslo, Norwegen), Fjord Seafood Scotland Farming Ltd (Isle of Lewis, Vereinigtes Königreich), Alsaker Fjordbruk AS (Onarheim, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Juuhl-Langseth und P. Dyrberg)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge der Klägerinnen

    Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 85/2006, soweit sie die Fjord Seafood Norway AS betrifft;

    Verurteilung des Rates in die Kosten der Klägerinnen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klägerinnen führen Zuchtlachs aus Norwegen in die Gemeinschaft aus oder erzeugen ihn in der Gemeinschaft. Die angefochtene Verordnung führt Antidumpingzoll für Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen ein.

    Die Klägerinnen stützen ihre Klage erstens darauf, dass die angefochtene Verordnung den Begriff des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft falsch definiere und anwende. Die angefochtene Verordnung definiere den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft, der geschädigt werde, in einer Art, dass er weniger als 5 % der Gesamtproduktion der Gemeinschaft erfasse, insbesondere weil andere Gemeinschaftsproduzenten im Eigentum von norwegischen Unternehmen stünden oder mit diesen verbunden seien. Die angefochtene Verordnung verstoße daher gegen das EWR-Abkommen, insbesondere den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, des freien Kapitalverkehrs und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die Grundverordnung (1) und Artikel 253.

    Weiter rügen die Klägerinnen, dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft in der angefochtenen Verordnung so definiert worden sei, dass er nur die Produzenten von Zuchtlachs erfasse. Auch die Verarbeitungsindustrie hätte in die Definition eingeschlossen werden müssen, soweit der betroffene Lachs auch verarbeitet werde und die auferlegten Zölle die Verarbeitungskosten berücksichtigten.

    Die angefochtene Verordnung habe das Dumping und den Schaden auf Angaben zu den 25 Mitgliedstaaten der EU gestützt, obwohl die EU für die längste Zeit des Untersuchungszeitraums aus 15 Mitgliedstaaten bestanden habe. Das Marktverhalten der norwegischen Exporteure auf den Märkten der zehn neuen Mitgliedstaaten, die keine Zuchtlachsindustrie hätten, vor dem 1. Mai 2004 dürfe nicht als Dumping angesehen werden, das den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft schädige.

    Weiter seien die verwendeten Stichproben der Beschwerdeführer und der norwegischen Exporteure nicht repräsentativ, die angefochtene Verordnung habe keinen Kausalzusammenhang zwischen den norwegischen Einfuhren und einer Schädigung nachgewiesen und habe nicht geprüft, ob eine Schädigung durch US-amerikanische und kanadische Einfuhren nicht den norwegischen Einfuhren zugerechnet worden sei. Die angefochtene Verordnung habe auch fehlerhaft automatisch den verlorenen Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft als Schaden bezeichnet, die für die Berechnung der Zölle verwendeten Wechselkurse seien falsch gewesen, die Grundlage für die Einfuhrpreise von Filets sei falsch und die Offenlegung in dieser Hinsicht sei unzureichend gewesen. Schließlich wird vorgetragen, dass die Produktionskosten in Bezug auf Fjord Seafood Norway falsch festgelegt worden seien.


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 56, S. 1).


    Top