EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62006TJ0179

Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 3. Juni 2009.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Burie Onderzoek en Advies BV.
Schiedsklausel - Im Rahmen des Programms RACE II und eines spezifischen Projekts im Bereich der Telematikanwendungen im öffentlichen Interesse geschlossene Verträge - Rückzahlung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Zuständigkeit des Gerichts - Teilweise Unzulässigkeit - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Widerklage.
Rechtssache T-179/06.

Sammlung der Rechtsprechung 2009 II-00064*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2009:171





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 3. Juni 2009 – Kommission/Burie Onderzoek en Advies

(Rechtssache T-179/06)

„Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms RACE II und eines spezifischen Projekts im Bereich der Telematikanwendungen im öffentlichen Interesse geschlossene Verträge – Rückzahlung eines Teils der gezahlten Vorschüsse – Zuständigkeit des Gerichts – Teilweise Unzulässigkeit – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Widerklage“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 59-62, 100)

Gegenstand

Auf eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG gestützte Klage auf Verurteilung der Burie Onderzoek en Advies BV zur Rückzahlung eines Teils der von der Europäischen Gemeinschaft aufgrund zweier Verträge zur Finanzierung im Bereich der fortgeschrittenen Kommunikationstechnologien in Europa und im Bereich der Telematikanwendungen gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

1.

Die Klage auf Rückzahlung der von der Kommission aufgrund des Vertrags Barbara (Broad Range of Community Based Telematics Applications in Rural Areas) mit der Referenz „Projekt R 2022“ gezahlten Vorschüsse wird wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichts als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen die Burie Onderzoek en Advies BV gerichtet ist.

2.

Burie Onderzoek en Advies wird aufgrund des Vertrags Telepromise (Telematics to Provide for Missing Services) mit der Referenz „Projekt UR 1028“ verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 109 535,62 Euro zuzüglich Verzugszinsen zu dem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinssatz ab 31. August 2001 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

3.

Die Widerklage von Burie Onderzoek en Advies wird abgewiesen.

4.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Top