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Document 62006TJ0122

Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008.
Helkon Media AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Schiedsklausel - Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) - Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung - Vorhandensein einer Schiedsklausel - Aufrechnung - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-122/06.

Sammlung der Rechtsprechung 2008 II-00210*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2008:418





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008 – Helkon Media/Kommission

(Rechtssache T-122/06)

„Schiedsklausel – Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) – Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung – Vorhandensein einer Schiedsklausel – Aufrechnung – Unzulässigkeit“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Anfechtung der Gültigkeit einer Aufrechnungsentscheidung (Art. 230 EG, 238 EG und 249 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates) (vgl. Randnrn. 43-53)

Gegenstand

Klage nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines angeblich aufgrund des Vertrags über die finanzielle Unterstützung des Projekts „Dark Blue World“ (Projekt 2002‑4212‑0103DI010006DE) durch die Gemeinschaft geschuldeten Betrags

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Helkon Media AG trägt die Kosten.

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