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Document 62005TO0074

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 3. April 2006.
International Institute for the Urban Environment gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Programm für Forschung und technologische Entwicklung ‚Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU‘ - Finanzierung durch die Gemeinschaft - Artikel 230 EG und 238 EG - Schiedsklausel - Antrag auf Nichtigerklärung - Zulässigkeit.
Rechtssache T-74/05.

Sammlung der Rechtsprechung 2006 II-00033*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2006:100





Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. April 2006 − International Institute for the Urban Environment/Kommission

(Rechtssache T‑74/05)

„Programm für Forschung und technologische Entwicklung ‚Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU‘ – Finanzierung durch die Gemeinschaft – Artikel 230 EG und 238 EG – Schiedsklausel – Antrag auf Nichtigerklärung – Zulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft (Artikel 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnr. 33)

2.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 44 § 1 Buchstabe c) (vgl. Randnrn. 58, 61)

Gegenstand

Klage nach den Artikeln 230 EG und 238 EG betreffend die Vergütung, die der Kläger im Rahmen der Durchführung der beiden im Rahmen des Programms für Forschung und technologische Entwicklung „Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU“ geschlossenen Verträge IPS‑1999‑00016 und IPS‑1999‑00022 beansprucht

Tenor

 

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten.

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