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Document 62004TJ0304
Judgment of the Court of First Instance (Second Chamber) of 6 September 2006. # Italian Republic (T-304/04) and Wam SpA (T-316/04) v Commission of the European Communities. # State aid - Loans at reduced rates intended to make it possible to become established in certain non-member countries - Effect on trade between Member States and distortion of competition - Statement of reasons. # Joined cases T-304/04 and T-316/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. September 2006.
Italienische Republik (T-304/04) und Wam SpA (T-316/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Zinsvergünstigte Darlehen, die es ermöglichen sollen, in bestimmten Drittländern Fuß zu fassen - Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs - Begründung.
Verbundene Rechtssachen T-304/04 und T-316/04.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. September 2006.
Italienische Republik (T-304/04) und Wam SpA (T-316/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen - Zinsvergünstigte Darlehen, die es ermöglichen sollen, in bestimmten Drittländern Fuß zu fassen - Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs - Begründung.
Verbundene Rechtssachen T-304/04 und T-316/04.
Sammlung der Rechtsprechung 2006 II-00064*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2006:239
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. September 2006 – Italien und Wam/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-304/04 und T-316/04)
„Staatliche Beihilfen – Zinsvergünstigte Darlehen, die es ermöglichen sollen, in bestimmten Drittländern Fuß zu fassen – Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs – Begründung“
Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird (Artikel 87 Absatz 1 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 60-78)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) |
Tenor
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Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt. |
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Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen. |
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Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T‑304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T‑316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung. |